Die Anlage der Vermögenswirksamen Leistungen in Bausparverträge ist wesentlich interessanter als die Anlage in Banksparpläne sowie in Aktienfonds.
Bausparverträge haben kein Kursrisiko wie Aktienfonds und werden gegenüber Banksparplänen staatlich gefördert.
Wer erhält VL-Zahlung
Alle Arbeitnehmer, auch Beamte, erhalten die vermögenswirksame Leistungen. Voraussetzung ist, dass dies in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder im Arbeitsvertrag geregelt
ist.
Hierbei ist es gleichgültig, ob das Arbeitsverhältnis in Vollzeit oder Teilzeit ausgeübt wird.
Wie hoch ist die VL-Zahlung
Dies Leistung seitens des Arbeitgebers kann maximal 40 Euro betragen. Der tatsächliche Betrag kann jedoch weniger sein. In den einzelnen Verträgen ist die Höhe geregelt. Im öffentlichen Dienst
beträgt die VL-Zahlung ca. 6,55 Euro.
Zahlt der Arbeitgeber nicht den vollen Betrag von 40 Euro, kann der Arbeitnehmer die Leistung bis zu 40 Euro aufstocken. Der Differenzbetrag wird von seinem Nettolohn
abgezogen.
Wie hoch ist die staatliche Förderung
Die Arbeitnehmersparzulage beträgt beim Bausparen 9 Prozent der jährlichen Sparleistung.
Der maximal geförderter Betrag beträgt 470 Euro, die Prämie beträgt 43 Euro.
Um die Prämie zu erhalten dürfen gewisse Grenzen beim zu versteuernden Einkommen nicht überschritten werden.
Die Einkommensgrenzen sind
- bei ledigen Personen 17.900 Euro
- bei Eheleuten 35.800 Euro
Werden diese Einkommensgrenzen überschritten entfällt die Arbeitnehmersparzulage.
VL-Zahlungen auf Bausparverträge können dann für die Wohnungsbauprämie angerechnet werden.
Mitteilung an den Arbeitgeber
Damit der Arbeitgeber die VL-Zahlung an die Bausparkasse weiterleiten kann, ist es erforderlich, dass dieser über die Bausparnummer informiert wird. Hierfür halten die Bausparkassen entsprechende
Formulare bereit.
Ihr Blogautor
Rudolf Schneider
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