Der Begriff "Grundschuld" fällt bei jeder Baufinanzierung. Aber auch bei anderen Krediten kann von einer Grundschuld die Rede sein. Es ist daher für die Kreditnehmer sehr wichtig zu wissen, was man unter diesem Begriff versteht.
Rechtliche Erläuterung der Grundschuld
Bei der Grundschuld handelt es sich um ein Pfandrecht an einer unbeweglichen Sache. Hierunter versteht man ein Grundstück. Die Grundschuld verleiht dem Gläubiger das Recht, die Zwangsversteigerung des Grundstückes samt Immobilie zu betreiben. Hiervon kann der Gläubiger Gebrauch machen, sobald der Kreditnehmer mit seiner Ratenzahlung in Rückstand gerät.
Die Grundschuld entsteht durch Einigung zwischen dem Kreditnehmer und dem Gläubiger, sowie der Eintragung im Grundbuchamt. Grundschuldbestellungen bedürfen der Mitwirkung eines Notars.
Grundschuld als Kreditsicherheit
Bei Immobilienkrediten handelt es sich oftmals um große Kreditsummen. Um das Risiko zu begrenzen, lassen sich die Banken Sicherheiten geben. Die Grundschuld ist eine der besten Sicherheiten bei
Krediten. Durch die Eintragung einer Grundschuld kann die Bank bei einem Zahlungsrückstand die Zwangsversteigerung der Immobilie betreiben. Durch den Verkauf der Immobilie wird dann der Kredit
getilgt.
Vorteile der Grundschuld für die Bank
Der wesentliche Vorteil für die Bank ist, dass sie die Zwangsversteigerung sofort betreiben darf. Der Rechtsweg zur Titelerwirkung (Berechtigung) der Versteigerung ist nicht notwendig. Hierdurch
entfallen zusätzliche Kosten für die Bank.
Die Wiederverwendung von Grundschulden
Im Gegensatz zur Hypothek kann die Grundschuld auch für zukünftige Kredite verwendet werden. Wird das ursprüngliche Darlehen getilgt, erlöscht die Grundschuld nicht automatisch. Sie kann für
spätere Modernisierungskredite wieder verwendet werden. Eine Grundschuld sollte daher nicht gelöscht werden. So kann man sich später erneute Gebühren sparen.
Abtretung von Grundschulden
Es kommt häufig vor, dass Kreditnehmer die Bank wechseln und bei der neuen Bank ein Darlehen aufnehmen. Die Grundschuld kann in diesem Fall an die neue Bank abgetreten werden. Somit dient sie
dann der neuen Bank als Kreditsicherheit.
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