Die Basisrente (auch Rürup Rente genannt) ist eine geignete Zusatzrente zur Planung der Altersvorsorge. Damit sie richtig genutzt wird, muss man wissen, was wichtig ist. Erfahren Sie hier die zentralen Kernpunkte.
Kernpunkte der Basisrente
Allgemeine Angaben
2005 wurde dieser zusätzliche Baustein der Altersvorsorge eingeführt. Sie stellte eine Ergänzung zur betrieblichen Altersvorsorge und der Riester-Rente dar. Es handelt sich um eine kapitalgedeckte Rente. Geeignet ist sie für Selbstständige sowie für besserverdienene Arbeitnehmer. Diese privatfinanzierte Rentenversicherung bezieht sich nur auf die beiden Personengruppen, sie steht jedermann offen.
Staatliche Förderung
Analog der Riester-Rente wird auch die Basisrente staatlich gefördert. Hierdurch soll ein Anreiz geschaffen werden, damit die potentiellen Personengruppen sie in Anspruch nehmen.
Im Gegensatz zur Riester-Rente werden hier keine Zulagen gezahlt. Die staatliche Förderung besteht ausschließlich in der steuerlichen Abzugsfähigkeit als Sonderausgaben.
Die derzeitgen Höchstbeträge der steuerlichen Abzugsbeträge liegt bei 22.172 Euro für ledige Personen. Bei Eheleuten verdoppelt sich der Betrag auf 44.344 Euro. Wichtig für die Planung der Einzahlung in die Rürup-Rente ist, dass 2015 nur 80 % der Beitragszahlung steuerlich begünstigt sind. Jedes Jahr erhöht sich der Betrag um 2 %, so dass ab 2025 die gesamten Einzahlungen steuerbegünstigt sind.
Verzinsung und Verfügbarkeit
Die Zinsen während der Ansparphase sind steuerfrei. Durch die Versteuerung der Renten tritt eine Steuerverlagerung in die Rentenphase ein. Während der Ansparphase sind keine Verfügungen erlaubt. Ebenfalls geschützt ist das Vermögen im Insolvenzverfahren. Auch beim Arbeitslosengeld II wird das Vermögen nicht angerechnet.
Rentenphase
Bei Eintritt in die Rentenphase wird die monatliche Rente ermittelt und dann ausgezahlt. Einmalverfügungen wie bei der Riester-Rente sind nicht möglich.
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Dauer der Rentenzahlung
Die Rentenzahlung endet mit dem Tod des Rentenbeziehers. Eine Übertragung auf den Ehepartner ist nicht möglich. Eine Hinterbliebenenrente ist ebenfalls nicht möglich.
Einige Versicherungsanbieter kreieren Produkte, die eine Rentengarantiezeit beinhalten. Während dieser Zeit erhält der Ehepartner weiterhin eine Rente.
Produkte der Basisrente
Hier kann man 3 Produktarten unterscheiden:
- klassische Rentenversicherung
- fondsgebundene Rentenversicherung
- Fondsparpläne
Insbesondere bei letzterem Produkt besteht die Möglichkeit der Wertsteigerung bei steigenden Aktien.
Beurteilung der Basisrente
Mit der Basisrente als private Zusatzrente hat der Gesetzgeber ein sinnvolles Instrument geschaffen. Insbesondere Selbstständige haben nun die Möglichkeit eine Kapitalgedeckte Rentenversicherung
aufzubauen. Mit der klassischen Rentenversicherung war dies auch bisher möglich, doch nun besteht die Möglichkeit der Steuerverlagerung ins Rentenalter. Dies kann insgesamt zu Steuerersparnissen
führen.
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