Bausparen hat viele Aspekte, die für ganz unterschiedliche Gruppen interessant sind. Um das Produkt sinnvoll zu nutzen, muss man Bausparen verstehen. Was muss man über Bausparen wissen und wie worauf sollte man achten.
Bausparen: Wissen über das Grundkonzept
Ein Bausparvertrag besteht aus zwei Einzelprodukten. Das erste ist das Sparprodukt, das zweite ist das Finanzierungsprodukt. Beide Einzelprodukte werden zu einem Gesamtprodukt vereint.
Sparprodukt
Das Sparprodukt steht an erster Stelle. Es wird monatlich ein bestimmter Betrag angespart. Die Sparrate ergibt sich aus der Höhe des Bausparvertrages. In der Regel beträgt sie 3 oder 4 Promille der Bausparsumme. Das ist ein Richtwert, sie kann höher sein oder auch etwas niedriger. Es kommt immer darauf an, was man mit dem Bausparvertrag vor hat.
Die Verzinsung des Bausparguthabens hängt ab von dem jeweiligen Bauspartarif, hier gibt es Tarife mit höheren Guthabenzinsen (sog. Spartarife) und Tarife mit niedrigeren Guthabenzinsen. Bei diesen Verträgen ist auch die Kreditverzinsung niedriger.
Tip:
Wer Wert legt auf Zinsen und staatliche Prämien, der sollte eher Spartarife wählen.
Bewertung der Sparleistung
Bausparkassen bewerten das Sparverhalten mit einer Indexzahl. Je höher die Sparleistung umso höher die Bewertung. Abhängig von der Bewertung erfolgt die Zuteilung des Bausparvertrages.
Finanzierungsprodukt
Nach der Sparphase kommt das Finanzierungsprodukt. Es beginnt mit der Zuteilung des Bausparvertrages.
Zuteilung
Wenn ein Grad des Bewertungsindexes erreicht ist, erfolgt das Angebot der Zuteilung. Die Zuteilung bedeutet, dass der Bausparer ab diesem Zeitpunkt das Bauspardarlehen in Anspruch nehmen kann. Das Bauspardarlehen ist zweckgebunden, das bedeutet, das es nur zur Finanzierung einer Immobilie oder deren Modernisierung verwendet werden darf.
Bauspardarlehen
Das Besondere beim Bauspardarlehen ist, dass die Konditionen schon beim Abschluss des Bausparvertrages festgelegt werden, abhängig von dem jeweiligen Bauspartarif.
Höhe des Bauspardarlehens
Die Höhe des Bauspardarlehens ist die Differenz aus der Bausparsumme und dem Sparguthaben.
Beispiel:
Die Bausparsumme beträgt 100.000 Euro, das Guthaben beträgt 35.000 Euro, dann beträgt das Bauspardarlehen maximal 65.000 Euro. Die Möglichkeit einen niedrigeren Betrag zu nehmen besteht je nach Tarif.
Verzinsung des Bauspardarlehens
auch hier wird im jeweiligen Tarif genau festgelegt zu welchem Kreditzins das Darlehen gewährt wird. Das ist besonders interessant in Niedrigzinsphasen. Hier können Bausparer sich diesen niedrigen Kreditzins für eine spätere Zeit sichern. Liegt das Zinsniveau für Darlehen zu einem späteren Zeitpunkt über dem vereinbarten Bausparzins, profitieren Bausparer von dem günstigen Kreditzins.
Bausparer, die die diesen Vorteil zum Bausparen wissen, haben späster eine sehr günstige Baufinanzierung.
Tilgung des Bauspardarlehens
Auch hier wird die Rückzahlungsrate beim Abschluss festgelegt. Die Rückzahlungsrate beträgt in der Regel ca. 6 Promille der Bausparsumme, bei einer Bausparsumme von 100.000 Euro ist diese 600 Euro.
Sonderzahlungen sind bei Bauspardarlehen immer möglich. Somit kann eine vorzeitige Tilgung erreicht werden.
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Bausparen: Wissen um staatliche Förderung
Da der Staat ein Interesse an der Bildung von Wohneigentum hat, fördert er das Bausparen.
Diese staatlichen Prämien sind:
- Wohnungsbauprämie
- Arbeitnehmersparzulage
Wohnungsbauprämie
Die Wohnungsbauprämie gibt es unter folgenden Prämissen.
- Föderungsbetrag 512 Euro Ledige, 1024 Euro Ehepaare
- Wohnungsbauprämie 45,06 Euro Ledige, 90,11 Euro Ehepaare
- zu versteuerndes Einkommen kleiner 25.600 Euro Ledige, 51.200 Euro Ehepaare
- freie Verfügung wenn Bausparabschluss vor dem 25. Lebensjahr erfolgte
Ab 2021 gelten neue Kriterien für die Wohnungsbauprämie
Die Wohnungsbauprämie beträgt aktuell 8,8 %, somit ergibt sich eine hohe Gesamtrendite.
Die Wohnungsbauprämie wird nur informatorisch auf dem Jahreskontoauszug angezeigt. Ausgezahlt wird sie wenn das Bausparguthaben für wohnwirtschaftliche Zwecke eingesetzt wird. Ausnahme hiervon ist wenn der Bausparer zum Abschlussdatum noch keine 25 Jahre alt war.
Arbeitnehmersparzulage
Wenn Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber eine vermögenswirksame Leistung (VL-Leistung) erhalten, kann diese in einen Bausparvertrag eingezahlt werden. Für die Arbeitnehmersparzulage gelten folgende Prämissen:
- Förderungsbetrag 470 Euro Ledige, 940 Euro Ehepaare
- Arbeitnehmersparzulage 43 Euro Ledige, 86 Euro Ehepaare
- zu versteuerndes Einkommen kleiner 17.900 Euro Ledige, 35.800 Euro Ehepaare
- Mindestlaufzeit 7 Jahre
Die Arbeitnehmersparzulage muss beim Finanzamt im Rahmen der Einkommenssteuererklärung beantragt werden.
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