Der Gesetzgeber hat mit dem "Gesetz zur Stärkung der Betriebsrente" auch die Verbesserung der staatlichen Altersvorsorge beschlossen. Die Riester-Förderung erhöht sich ab 2018. Dies führt zu einer Verbesserung der Altersvorsorge mit einem Riestervertrag.
Riester-Förderung ab 2018
Mit dem "Gesetz zur Stärkung der Betriebsrente" wird auch die Riester-Förderung verändert. Die Grundzulage wird ab 2018 von 154 auf 175 Euro angehoben. Dies entspricht einer anhebung um ca. 13,5 %.
Mit dem neuen Gesetz beabsichtig der Gesetzgeber, dass die Altersvorsorge durch Eigenvorsorge gestärkt wird. Mit der Erhöhung der Grundzulage auf 175 Euro wird Riestern deutlich attraktiver. Die Grundzulage bezieht sich jedoch nur auf den Rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer sowie dessen Ehepartner soweit er kein rentenversicherungspflichtiges Einkommen hat.
Die Kinderzulage ist unverändert geblieben. Sie beträgt
- für geborene Kinder vor 2008 185 Euro
- für geborene Kinder ab 2008 300 Euro
Hier hätte der Gesetzgeber Familien stärker fördern können. Gerade Familien bedürfen dem stärkeren Schutz des Staates. Die Anhebung der Kinderfreibeträge ist jedoch unterblieben.
Förderberechnungsgrundlage und Förderbeispiele
Die volle Riesterzulage erhält nur derjenige der 4 % seines Bruttoeinkommens im Vorjahr in einen Riestervertrag einzahlt. Die maximale Einzahlung auf einen Riester-Vertrag beträgt 2.100 Euro. Die Zulagen werden hierbei angerechnet, so dass der Eigenanteil geringer ist, insbesonder bei Arbeitnehmern mit Kinder.
Riester-Förderung:
Grundzulage
ab 2018 175 Euro
Familienzulage
Kinder vor 2008 185 Euro
Kinder ab 2008 300 Euro
Tipp: Mit einem Bausparvertrag können Sie altersgerechte Umbaumaßnahmen vornehmen oder eine Reduzierung von Baudarlehen vornehmen.
Berechnungsbeispiele
Arbeitnehmer unverheiratet, Vorjahresbruttoeinkommen 36.000 Euro.
4 % von 36.000 = 1.440 Euro
./. Grundzulage 175 Euro
Eigenanteil 1.265 Euro
Eheleute, Er arbeitet, Ehefrau nicht. Bruttoeinkommen 50.000 Euro
2 Kinder, geb. 05.05.2003 und 06.06.2008
Ehemann
4 % von 50.000 = 2.000 Euro
./. Grundzulage 175 Euro
./. Kinderzulage 185 Euro
./. Kinderzulage 300 Euro
Eigenanteil 1.340 Euro
Kinder wurden Ehemann zugerechnet, sie können aber auch der Ehefrau zugerechnet werden. Wird nichtsangegeben, werden sie der Ehefrau zugeordnet.
Ehefrau
Eigenbeitrag 60 Euro (Es muss ein eigener Riester-Vertrag bestehen
+ Grundzulage 175 Euro
Riester-Förderung für Geringverdiener
Die Riester-Rente war bisher für Bezieher mit geringem Einkommen uninteressant. Die spätere Riester-Rente wurde auf die Grundsicherung angerechnet. Hierdurch war der Anreiz für Konsumverzicht und Sparen für das Alter äußerst gering. Auch steuerlich brachte Riestersparen nichts, da diese Arbeitnehmer oftmals keine oder nur geringe Einkommen zahlen.
Riester-Förderung ab 2018 bei Grundsicherung
Die Bezieher einer Riester-Rente dürfen mindestens 100 Euro und maximal 200 Euro davon behalten. diese werden nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Liegt die Riester-Rente unter 100 Euro, greift der Grundfreibetrag von 100 Euro.
Ab einer Riester-Rente von 100 Euro dürfen 30 % behalten werden. Insgesamt darf diese Summe maximal 202 Euro betragen.
Beispiel
Die Riesterrente beträgt mtl. 160 Euro. Bei Bezug der Grundsicherung ergibt sich folgende Berechnung:
Grundfreibetrag 100 Euro
30 % von 60 Euro 18 Euro
Der anzurechnende Betrag beträgt 48 Euro.
Diese Regelung ist ein wichtiges Signal zur Ausnutzung der Riesterrente
Abfindungsoption bei Kleinbetragsrenten
Wenn die mtl. Riester-Rente sehr gering ist, hat der Anbieter das Recht, diese Rente durch eine Einmalzahlung zu Beginn der Rentenzahlung abzufinden. Bisher unterlag diese Einmalzahlung der vollen Besteuerung. Ab 2018 werden diese Einmalzahlungen ermäßigt besteuert.
Die neuen Rister-Verträge ab 2018 müssen das Datum der Besteuerung beinhalten. Hier kann gewählt werden,ob die Einmalzahlung im laufenden Jahr des Rentenbezugs oder dem Folgejahr besteuert wird.
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