Lange haben Sie in den BHW Bausparvertrag eingezahlt und nun bekommen Sie die Nachricht, dass der Bausparvertrag in die Zuteilung kommt. Doch was ist damit gemeint und was können Sie nun tun; darüber informiere ich Sie als BHW-Berater im Saarland und Trier in diesem Artikel.
Rudolf Schneider
BHW-Berater im Saarland und Trier
Sie möchten eine persönliche BHW Bausparberatung.
Gerne stehe ich Ihnen hierfür zur Verfügung.
Meine Kontaktdaten:
E-Mail: finanzplan.de@aol.de
Tel.: 0151/52005249
BHW-Saarland: Zuteilung des Bausparvertrages
Ein Bausparvertrag ist eine Kombination aus einem Sparvertrag und einem späteren Darlehensvertrag. Ein Hauptmotiv für einen Bausparvertragsabschluss ist die spätere Aufnahme dieses Bauspardarlehens.
Die Zuteilung ist nun das Datum zu dem das Darlehen in Anspruch genommen werden kann.
Bevor die Zuteilung erfolgt, muss der Bausparvertrag angespart werden. In der Regel erfolgt dies in monatlichen Raten, es können auch jährliche und sporadische Zahlungen erfolgen. Die sinnvollste Art der Ansparung ist die monatliche Sparrate.
Punktesystem für die Zuteilungsermittlung
Heute erfolgt die Berechnung des Zuteilungszeitpunktes aufgrund eines Punktesystems. Hier werden verschiedene Faktoren bewertet, insbesondere die Ansparung und das Guthaben.
Wird eine bestimmte Punktzahl erreicht, erfolgt die Mitteilung der Zuteilung.
BHW-Saarland: Einflussfaktoren für die Zuteilung
Wer glaubt den Zuteilungszeitpunkt nicht beeinflussen zu können, der irrt.
Gerade bei einem Bausparvertrag gibt es verschiedene Stellschrauben, mit denen man den Zuteilungszeitpunkt verschieben kann.
In einer Simulation können die einzelnen Entscheidungsfaktoren verändert werden. Die neuen Werte dieser Faktoren werden dann Gegenstand des Bausparvertrages.
Die Festlegung dieser Vertragsbestandteil, sollte in einem Beratungsgespräch festgelegt werden.
Optionen bei der Zuteilung des BHW-Bausparvertrages
Beantragung des Bauspardarlehens
Wer das Ziel hat das Bauspardarlehen zu bekommen, kann dies nun beantragen. Die Darlehenssummer ergibt sich aus der Bausparsumme abzüglich des Guthabens. Die Verzinsung und die monatliche Tilgungsrate wurden bei Vertragsabschluss festgelegt und sind somit vorgegeben.
Ob man das Zuteilungsdarlehen in Anspruch nimmt sollte vor allem von dem Darlehenszins abhängig gemacht werden. Die Aufnahme des Bauspardarlehens ist nur sinnvoll, wenn der Darlehenszins unter dem üblichen Marktzins für Darlehen liegt. Dies ist in Niedrigzinsphasen oftmals nicht der Fall.
Verzichten auf das Bauspardarlehen
Viele alte Bausparverträge beinhalten die Möglichkeit einer Bonusverzinsung, wenn auf das Bauspardarlehen verzichtet wird. Für Anleger, die auf eine hohe Rendite Wert legen, kann dieser Verzicht sinnvoll sein. Bei Auflösung des Bausparvertrages erfolgt die Zahlung dieses Bonuszinsbetrag.
Bausparvertrag weiter ansparen
Wer das Darlehen momentan nicht benötigt, kann den Bausparvertrag weiterhin ansparen. Dies hat allerdings zur Folge, dass bei späterer Darlehensaufnahme die Darlehenssumme immer kleiner wird. Mit zunehmendem Guthaben sinkt das Bauspardarlehen.
Bausparvertrag ruhen lassen
Das bedeutet, dass auf den Bausparvertrag nichts mehr eingezahlt wird. Ein neuer Bausparvertrag kann eine sinnvolle Variante für Bausparen sein, zumindest um die staatlichen Prämien zu erhalten.
Wahl der sinnvollsten Variante
Es kann nicht gesagt werden, was die sinnvollste Variante bei einer Zuteilung ist. Dies ist immer individuell und sollte in einem persönlichen Beratungsgespräch erfolgen.
Als BHW Berater im Saarland und Trier lege ich Ihre individuelle Situation zugrunde und erarbeite mit Ihnen die optimale Variante. Ihre Wünsche und Lebenssituation sollte der Ausgangspunkt für das weitere Vorgehen sein.
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